AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fitastic GmbH (im nachfolgenden: Fitastic genannt), Stand: 03.02.2022

I. Geltungsbereich dieser AGB und Vertragsgegenstand

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Fitastic und dem Mitglied in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  2. Fitastic ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn Fitastic auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang widerspricht. Widerspricht das Mitglied der Änderung der AGB, so ist Fitastic berechtigt, wahlweise das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen oder dieses zum Ablauf des Monats, in dem der Widerspruch des Mitglieds Fitastic zugegangen ist, zu kündigen.
  3. Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung von Sporteinrichtungen durch Fitastic während der durch gesonderten Aushang bekannt gegebenen Öffnungszeiten sowie einer einmaligen Benutzungsanweisung für die zur Verfügung gestellten Sportgeräte. Zudem stellt Fitastic während gesondert ausgewiesener Betreuungszeiten Trainings- und Betreuungspersonal zur Verfügung.
  4. Das Mitglied kann die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen im Rahmen der Öffnungszeiten und nach Maßgabe der Hausordnung in beliebigem Umfang zu nutzen. Dieses Recht gilt deutschlandweit in allen Sporteinrichtungen von Fitastic, soweit nicht eine abweichende vertragliche Vereinbarung (z.B. aufgrund von Spezial- und/ oder Sonderangeboten) getroffen ist. Hierzu werden dem Mitglied eine Zugangskarte sowie ggf. eine PIN überlassen, mittel derer der Zutritt zu den Einrichtungen möglich ist.

II. Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft kommt zustande durch eine schriftliche Mitgliedsvereinbarung zwischen Fitastic und dem Mitglied.
  2. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten oder des Trainings- und Betreuungspersonals von Fitastic gestattet.
  3. Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist ein Aufenthalt in den Sporteinrichtungen von Fitastic Minderjährigen nicht gestattet.
  4. Die Mitnahme von Dritten in die Clubräume sowie die Weitergabe des digitalen Schlüssels/Transponders an Dritte und das Überspringen der Einlasskontrolle ohne vorherige schriftliche Bestätigung durch FITASTIC ist untersagt. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Regelung verpflichtet sich das Mitglied, eine Vertragsstrafe in Höhe von pauschal 200.- € zu zahlen. Darüber hinaus behält sich FITASTIC vor, etwaige weitere Ansprüche wegen Schadensersatz durch die aufgrund der Vertragsverletzung verursachten Schäden geltend zu machen, sowie eine fristlose Kündigung gegen das Mitglied auszusprechen.

III. Vertragslaufzeit, Kündigung und Stilllegung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung der Mitgliedsvereinbarung durch das Mitglied und Fitastic.
  2. Die Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate, soweit nicht eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Wird bei Abschluss der erstmaligen Mitgliedschaft eine längere Vertragslaufzeit vereinbart, so beträgt diese maximal 2 Jahre (24 Monate). Verzichten die Parteien auf die Vereinbarung einer Vertragslaufzeit, so gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  3. Wird die Mitgliedschaft nicht von dem Mitglied oder Fitastic unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor dem Beendigungszeitpunkt gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
  4. Hat sich der Vertrag nach Maßgabe von Ziffer III. 3 auf unbestimmte Zeit verlängert, oder ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so steht dem Mitglied ein Recht auf Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zu.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung dieses Vertrags durch das Mitglied oder Fitastic ist insbesondere möglich im Falle eines Verstoßes gegen diese AGB, gegen die jeweils geltende Hausordnung oder aus anderem wichtigen Grunde (z.B. Krankheit). Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.
  6. Die Kündigung bedarf der Textform. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei Fitastic. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen Aus Gründen der Zuordenbarkeit bittet Fitastic daher darum, bei einer Kündigung mittels SMS oder E-Mail lediglich diejenige Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse zu verwenden, die das Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegeben hat.
  7. Erfolgt die Kündigung über ein auf der Internetpräsenz von Fitastic bereitgestelltes Kündigungsformular („Kündigungs-Button“), so bestätigt Fitastic den Eingang der Kündigung unverzüglich per E-Mail.
  8. Anstelle einer Kündigung kann die Mitgliedschaft für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen stillgelegt (ausgesetzt) werden. Stilllegungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. während des Stilllegungszeitraums sind die beiderseitigen vertraglichen Pflichten ausgesetzt und werden nach dessen Ablauf bis zum Ende der Mitgliedschaft fortgesetzt.

IV. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fitastic GmbH, Försterweg 9, 83620 Feldkirchen-Westerha, Tel.: 0163 – 344 9769, E-Mail: info@fitastic.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformolar verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformolar

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formolar aus und senden Sie es zurück.)

Fitastic GmbH
Försterweg 9
83620 Feldkirchen-Westerham

E-Mail: info@fitastic.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
___________
(*) Unzutreffendes streichen.

V. Mitgliedsbeitrag und Zahlungshinweise

  1. Für die Mitgliedschaft werden ein monatlicher Mitgliedsbeitrag durch Fitastic sowie ggf. einmalig anfallende Anmeldegebühren erhoben. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags oder von ggf. einmalig anfallenden Anmeldegebühren richtet sich jeweils nach der vertraglich getroffenen Vereinbarung gem. gesondertem Aushang bzw. Preisverzeichnis. Sämtliche Preise verstehen sich dabei als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass ihnen im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
  3. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird für den jeweils laufenden Monat der Mitgliedschaft am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig. Der anteilige Mitgliedsbeitrag für den ersten Monat der Mitgliedschaft sowie ggf. einmalig anfallende Anmeldegebühren werden davon abweichend am Ersten des Folgemonats zur Zahlung fällig. Fällige Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden bis spätestens zum 5. Bankwerktag eines Monats eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung seines angegeben Bankkontos zu sorgen oder bei einem abweichenden Kontoinhaber auf eine ausreichende Deckung des angegebenen Einzugskontos hinzuwirken. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich Fitastic entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
  4. Fitastic ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister Eurofit24 GmbH, Raibosen 6, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Das Mitglied erklärt sein Einverständnis mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn der Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag ergebenen Forderungen und erteilt insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem Eurofit24 (Zahlungsempfänger/ Gläubigeridentifikationsnummer DE28ZZZ00000361663) ermächtigt wird, Zahlungen von dem Konto des Mitglieds mittels Lastschrift einzuziehen und das Kreditinstitut des _Mitglieds angewiesen wird, die von Eurofit24 gezogenen Lastschriften einzolösen.
  5. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Waren und Dienstleistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Waren oder Dienstleistungen werden jeweils gesondert berechnet.

VI. Haftung

Fitastic übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Fitastic zurückzuführen. Eine Haftung von Fitastic für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch Fitastic oder eines Erfüllungsgehilfen von Fitastic beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

VII. Datenschutz

Fitastic erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Regelungen selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Einzelheiten können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden, die als Aushang in den Einrichtungen von Fitastic zur Verfügung steht und dem Mitglied auf Wunsch ausgehändigt wird.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Gegenstand dieser Mitgliedsvereinbarung ist zusätzlich die in den Räumlichkeiten der Fitastic geltende Hausordnung. Diese ist jederzeit in aktueller Fassung als Aushang in den Sporteinrichtungen von Fitastic einsehbar und wird dem Mitglied auf Wunsch für dessen Unterlagen ausgehändigt.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollten, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
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